Häufig gestellte Fragen

Wenn man sich für einen Führerschein interessiert kommen ganz verschiedene Fragen auf. Wir haben oft gestellte Fragen zusammengefasst.

  1. Was kostet mich der Führerschein?

    Die Kosten für den Führerschein hängen von mehreren Faktoren ab. Allen voran jedoch davon, wieviel Übungsstunden Du benötigst. Das heißt, dass einerseits Deine Fähigkeiten und andererseits natürlich Dein Fahrtalent eine große Rolle spielen. Um ein möglichst effizientes Ausbildungsprogramm gewährleisten zu können, wird Dein Fahrlehrer ein individuell angepasstes Programm bereitstellen, so dass Du pünktlich und erfolgreich ins Ziel kommst. Bei weiteren Fragen beraten wir Dich gerne persönlich.

  2. Welche Kosten fallen neben den Ausbildungskosten an?

    Neben den reinen Ausbildungskosten fallen zusätzliche Ausgaben an. Diese Ausgaben richten sich in erster Linie an Behörden und Institutionen und sind somit für den Erwerb des Führerscheins unabdingbar. Eine Übersicht anfallender Kosten findest Du nachfolgend aufgelistet.

    Prüfungsgebühren
    Computerprüfung pro Antritt 20,83 Euro
    Praktische Prüfung
    für die Klasse A (60 min) 112,81 Euro
    für die Klassen B, BE (45min) 84,97 Euro
    Führerscheingebühr
    Verwaltungsabgaben, Erstausstellung 48,25 Euro
    Erste-Hilfe-Kurs
    6 Stunden Lebensrettende Sofortmaßnahmen am Ort des Unfalls ~15,00 Euro
  3. Was muss ich beim Führerschein ab 17 beachten?

    Ab dem Alter von 16-einhalb Jahren kannst Du Dich bei uns zur Fahrausbildung der Klasse B oder BE anmelden. Zu beachten gilt dabei jedoch, dass Deine Eltern zustimmen müssen und Du einen Antrag beim zuständigen Amt stellen musst. Den Antrag sowie eine Führerschein-Checkliste zum Herunterladen und Ausdrucken haben wir Dir hier bereitgestellt. Du erhälst natürlich auch alle Unterlagen in unseren Filialen. Dort beraten wir Dich auch individuell und übernehmen die Verwaltungsarbeit für Dich. Ist der Antrag bewilligt beginnt die ganz normale Fahrschulausbildung.Wenn Du den Führerschein ab 17 besitzt, darfst Du auch nur unter bestimmten Bedingungen selbst ans Steuer, hier sind die wesentlichsten Merkmale aufgelistet:

    • Es muss immer eine (amtlich eingetragene) Begleitperson mitfahren.
    • Die Begleitperson muss älter als 30 Jahre sein und den Führerschein Klasse B mindestens fünf Jahre besitzen.
    • Die Begleitperson darf nicht mehr als drei Punkte im Verkehrszentralregister besitzen
    • Es können max. fünf Begleitpersonen angegeben werden.
    • Die Bescheinigung zum begleiteten Fahren gilt nur in Deutschland, im Ausland darf nicht damit gefahren werden, da es sich hier um eine nationale Sonderregelung handelt.
  4. Wie lange dauert die Fahrschulausbildung?

    Die Ausbildung umfasst Theorie und Praxis. Dabei sind bei der Theorie 14 Doppelstunden für die Führerscheinklasse-B verordnet. Geht man von 2 Blöcken in der Woche aus, braucht man dafür in der Regel 7 Wochen.

    Bei uns profitierst Du von zwei Filialen, so dass Du bis zu 4x die Woche den Theorieunterricht besuchen kannst!

    Wir bieten auch regelmäßig Ferienkurse an, da kannst Du die theoretische Ausbildung in kürzerer Zeit absolvieren. Parallel dazu kannst Du aber auch schon mit der Praxis anfangen.
    Generell solltest Du bei uns also 2 Monate für die Führerscheinausbildung einplanen.

  5. Wann kann ich meine Fahrstunden machen?

    Das hängt vor allem von Dir ab. Die Planung Deiner Übungsstunden erfolgt in Zusammenarbeit mit Deinem Fahrlehrer.
  6. Welche Unterlagen benötige ich für die Fahrausbildung?

    Bevor es richtig losgehen kann benötigst Du folgende Bescheinigungen

    • Der Antrag für das Straßenverkehrsamt — den erhälst Du bei uns in der Fahrschule
    • Einen Nachweis über die Teilnahme an einem Erste-Hilfe Kurs
    • Eine Sehtestbescheinigung vom Optiker

    Eine Checkliste zum Herunterladen und Ausdrucken haben wir dir hier bereitgestellt.

  7. Ich habe Punkte bekommen, was nun?

    Im Rahmen unseres Aus- und Fortbildungsprogramms bieten wir auch Seminare für für Fahranfänger (ASF), sowie Seminare für den Punkteabbau, also Aufbauseminare für auffällig gewordene Kraftfahrer (ASP) an. Bei Fragen zur Anmeldung sowie zur Organisation und dem Ablauf stehen wir Dir gerne zur Verfügung.